dann konstant deutlich inadäquate Affekte mit Gereiztheit, Aggressivität und Spannungszuständen, die sich in Form sehr häufiger Regelverstösse und Gewalthandlungen im Prinzip wie eine sehr deutlich ausgeprägte dissoziale Persönlichkeitsstörung auswirkten. Dieser Zustand hielt danach während mehrerer Jahre an und führte dazu, dass es auch im Massnahmenvollzug regelmässig zu Gewalthandlungen durch den Exploranden kam, er dadurch mehrheitlich auf Sicherheitsstationen untergebracht wurde und die stationäre Massnahme nicht durchführbar war.