Erst eine längere Verlaufsbeobachtung oder fremdanamnestische Angaben hätten Klärung bringen können. [...] Anhand der nun vorliegenden Informationen, sowohl aus den letzten drei Jahren nach Erstellung des letzten Gutachten, wie auch anhand der fremdanamnestischen Angaben der Mutter lässt sich feststellen, dass Herr A.________ seit 2009 unter einer Schizophrenie leidet. Diese war über weite Strecken möglicherweise dominiert durch eine Störung der Affektivität und ausgeprägte Störungen im Verhalten, die charakteristischen Symptome bestanden aber ebenfalls über einen ausreichend langen Zeitraum.» (pag. 669 f.)