Mit Beginn der Deliktserie 2009 wurden im Rahmen des stationären Aufenthaltes sowohl Erstrangsymptome (Wahnwahrnehmungen) – als auch Zweitrangsymptome (optische Halluzinationen, überwertige Ideen und inadäquate Affekte) beschrieben. Dabei erwies sich bei der Diagnosestellung als problematisch, dass Herr A.________ insgesamt nicht sehr auskunftsbereit war und darüber hinaus häufig die kurz zuvor gemachten Angaben revidierte bzw. relativierte. Erst eine längere Verlaufsbeobachtung oder fremdanamnestische Angaben hätten Klärung bringen können.