Gebrauch von Alkohol (ICD-10 F10.1) und Abhängigkeit von Cannabis (ICD-10 F12.2), bezogen auf beide Substanzen derzeit abstinent in beschützenden Umgebung (ICD-10 F12.21). Schizophrene Störungen sind durch grundlegende und charakteristische Störungen von Denken, Wahrnehmung und Affektivität gekennzeichnet und können je nach Schwere und Verlauf zu erheblichen Veränderungen des Persönlichkeitsgefüges einer Person führen. Der Verlauf kann kontinuierlich oder episodisch sein (pag. 667). Folgende Kriterien müssen gemäss ICD-10 zur Diagnosestellung einer Schizophrenie erfüllt sein (pag. 667 f.):