Im erwähnten Bericht wird der dringende Verdacht auf eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis geäussert. Aus dem Bericht derselben Station vom 18. März 2016 geht hervor, dass der Beschwerdeführer an einem behandlungsbedürftigen psychotischen Syndrom im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie leide. Im Vordergrund stehe eine Verlegung in eine forensisch-psychiatrische Klinik mit Hochsicherheitsabteilung. In der Folge konnte er auf die Sicherheitsabteilung der F.________ (Klinik) verlegt werden. Dem ebenfalls von der Vorinstanz erwähnten Bericht der F._____