5 kundigen forensisch-psychiatrischen Gutachten, insbesondere dasjenige von Dr. C.________ und Dr. I.________ vom 24.09.2013, abstützt. Dieses umfassende und inhaltlich fundierte Gutachten äussert sich zu allen massgeblichen Fragen (namentlich zur Diagnose und deren Zusammenhang zum Delikt, zum Vollzug und zur Therapie sowie zur Legalprognose und zum Vollzugsort und Progressionen) und ist zusammen mit den diversen Therapieberichten neueren Datums zur Beurteilung der Frage der Verlängerung der stationären Massnahme hinreichend aktuell.»