recte: 9. September 2016] des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland aufzuheben und; 1.1. Es sei die Sache an die erste Instanz zur Wiederholung des Verfahrens zurückzuweisen; 1.2. Es sei der Beschwerdeführer unverzüglich in Freiheit zu versetzen; 1.3. Eventualiter: Es sei der Beschwerdeführer bedingt aus der Haft zu entlassen, wobei er sich einer ambulanten Massnahme zu unterziehen habe; 1.4. Subeventualiter: Es sei die Massnahme maximal um sechs Monate zu verlängern, bevor die bedingte Entlassung erfolgt, wobei sich A.________ einer ambulanten Massnahme zu unterziehen habe;