heute: Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste), beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland Antrag auf Verlängerung der stationären Massnahme um fünf Jahre. Am 9. September 2016 verlängerte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) die stationäre Massnahme um 4 Jahre. Dagegen erhob A.________ am 7. November 2016 Beschwerde mit den folgenden Anträgen: 1. Es sei der Beschluss vom 26. Oktober 2016 [Datum der Fertigstellung der schriftlichen Begründung; recte: 9. September 2016] des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland aufzuheben und;