7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Dem Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 300.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.