4.4 In der beanstandeten Passage des Arbeitszeugnisses wurde die Beschwerdeführerin lediglich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Fachfrau für Betreuung und als Demenzbegleiterin kritisiert. Der Beschuldigte äusserte sich hierbei einzig zum Verhalten der Beschwerdeführerin als Arbeitnehmerin im Rahmen ihrer Anstellung.