In der beanstandeten Passage des im Übrigen durchwegs positiv ausgefallenen Arbeitszeugnisses werde die Beschwerdeführerin einzig im Zusammenhang ihrer Tätigkeit als Fachfrau für Betreuung und Demenzbegleiterin kritisiert. Es werde ihr ein zeitlich auf die letzten Monate des Arbeitsverhältnisses beschränktes «unangemessenes Verhalten» gegenüber den Verwandten des Pflegebedürftigen, den Spitex- Mitarbeiterinnen sowie der Mitbetreuerin vorgeworfen.