Am 22. August 2016 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Beamten der Kantonspolizei, welche mit dem Vorfall vom 31. Juli 2014 beschäftigt gewesen seien (angeblich ein Herr D.________), sowie gegen den Polizeibeamten E.________, welcher am 8. Februar 2016 das Tätergeständnis entgegengenommen habe (angebliche Bestätigung von B.________, wonach er am 31. Juli 2014 das Messer gegen seine Ehefrau geworfen habe). Nachdem die Staatsanwaltschaft die Polizei mit weiteren Abklärungen beauftragt hat, verfügte sie nach Eingang der entsprechenden Polizeibe-