Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrer Eingabe an die Beschwerdekammer soll die Beistandschaft wieder aufgehoben und der Sohn unter ihre Obhut gestellt worden sein. Am 22. August 2016 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Beamten der Kantonspolizei, welche mit dem Vorfall vom 31. Juli 2014 beschäftigt gewesen seien (angeblich ein Herr D.________), sowie gegen den Polizeibeamten E.________, welcher am 8. Februar 2016 das Tätergeständnis entgegengenommen habe (angebliche Bestätigung von B.________, wonach er am 31. Juli 2014 das Messer gegen seine Ehefrau geworfen habe).