Dass die Beschwerden indessen dergestalt gewesen sein sollen, dass eine Hospitalisation indiziert war, ist mehr als zweifelhaft, zumal die Vorgeschichte zeigt, dass der Beschwerdeführer immer wieder aufgrund gesundheitlicher Beschwerden Verhandlungstermine hat platzen lassen und nicht jede Hospitalisation aus medizinischer Sicht organischer Ursache war. Der Umstand, dass das Regionalspital Emmental ihn über Nacht im Spital belassen hat, lässt nicht zwingend und für sich allein auf eine ernsthafte Erkrankung schliessen. Vorliegend ist es ebenso wahrscheinlich, dass die Ärzte den Beschwerdeführer aufgrund seiner medizinischen Vorgeschichte zur Beobachtung im Spital behielten.