In der vorliegenden Konstellation kann mit Blick auf die Gesamtumstände (unter Ausschluss der bestrittenen gutachterlichen Folgerungen, wonach der Beschwerdeführer Ärzte manipulieren würde) und den provisorischen Austrittsbericht des Regionalspitals Emmental nicht davon ausgegangen werden, dass eine schwere Erkrankung ursächlich für das Fernbleiben gewesen ist. Zwar attestiert der provisorische Austrittsbericht des Regionalspitals Emmental ein sensomotorisches Hemisyndrom, dafür konnten indessen – aufgrund fehlenden bildgeberischen Korrelats und aus dem Begriff «funktionell» abgeleitet – keine organischen Ursachen ausgemacht werden.