Ihm wäre folglich genügend Zeit verblieben, den definitiven Bericht des Regionalspitals Emmental anzufordern und einzureichen. In der Replik macht er zwar bezüglich seines Eintritts geltend, er sei orientierungslos gewesen, weshalb es ihm auch nicht möglich gewesen sei, sich abzumelden. Die angebliche Orientierungslosigkeit wird indessen nicht belegt und kann demzufolge auch nicht berücksichtigt werden.