6 erachten, den definitiven Austrittsbericht des Regionalspitals Emmental nachzureichen oder zur aufgeworfenen Frage der Spitalwahl Stellung zu nehmen. Dass nicht nur die Spitalwahl in Frage gestellt wurde, sondern auch die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Schwere seiner Erkrankungen angezweifelt und der provisorische Austrittsbericht als wenig aussagekräftig bezeichnet wurde, war ihm seit Mitte Dezember 2016 bekannt. Ihm wäre folglich genügend Zeit verblieben, den definitiven Bericht des Regionalspitals Emmental anzufordern und einzureichen.