Dass er sich nicht für eine Untersuchung der Verhandlungsfähigkeit beim IRM gemeldet habe, dürfe ihm nicht zur Last gelegt werden, sei er doch als beschuldigte Person nicht dazu verpflichtet. Ohnehin wäre die Untersuchung nicht aussagekräftig gewesen, liege die Ursache für die Gefahr eines Hirninfarkts doch in Stresssituationen. Auch die letzten NIHSS Werte, immerhin Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung seien extrem erhöht gewesen und begründeten eine ernstliche und latente Gefahr für einen Hirnschlag. Somit könne auch nicht von einer Verhandlungsfähigkeit ausgegangen werden.