Die Frist zur Begutachtung beim IRM habe er unbenutzt verstreichen lassen. Die vom Regionalspital Emmental im provisorischen Austrittsbericht gestellte Diagnose eines sensomotorischen Hemisyndroms rechts habe kein bildgeberisches Korrelat, was darauf hindeute, dass die Diagnose auf den subjektiven Schilderungen des Beschwerdeführers beruhe. Alle anderen im vorerwähnten Bericht genannten Diagnosen (u.a. hypertensive Entgleisung bei hypertensiver Kardiopathie) seien älteren Datums und seien nicht akut am Verhandlungstag aufgetreten. Auch unter Berücksichtigung aller genannten Diagnosen habe Frau Dr. I.______