Durch Nennung bestimmter Symptome bewege er Ärzte dazu, ihren Pflichten nachzugehen und er spiele mit deren Angst, einen Behandlungsfehler zu begehen. Vor diesem Hintergrund habe es (das Regionalgericht) den Beschwerdeführer aufgefordert, sich beim IRM bis spätestens am Vortag der Verhandlung zu melden, um sich auf seine Verhandlungsfähigkeit hin begutachten zu lassen. Zudem habe es ihm die Möglichkeit geboten, sich von einer medizinischen Fachperson an die Verhandlung begleiten zu lassen, um allfälligen Bedenken betreffend den Bluthochdruck entgegenzuwirken. Die Frist zur Begutachtung beim IRM habe er unbenutzt verstreichen lassen.