4 4.2 Im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung vom 19. Oktober 2016 hatten weder der amtliche Verteidiger noch die Gerichtsbehörde Kenntnis vom Verhinderungsgrund. Im Beschwerdeverfahren wurde ein provisorischer Austrittsbericht des Regionalspitals Emmental vom 20. Oktober 2016 eingereicht. Gemäss diesem war der Beschwerdeführer am Verhandlungstag hospitalisiert und wurde erst am Folgetag entlassen.