und 882 ff.). Das Nichterscheinen an der Verhandlung vom 30. Juli 2015, welches Gegenstand des Gesuchs um neue Beurteilung ist, wurde vom Regionalgericht aufgrund des provisorischen Kurzberichts und des Austrittsberichts der Universitätsklinik für Allgemeine Innere Medizin des Inselspitals Bern vom 4. bzw. 6. August 2015, wonach dem Beschwerdeführer ernsthafte medizinische Probleme (konkret ein lakunärer Infarkt) attestiert worden sind, am 19. Oktober 2016 entschuldigt, so dass im Rahmen einer neuen Hauptverhandlung ein neues Urteil zu fällen gewesen wäre (angefochtene Verfügung E. 2.2).