Als Belege hierfür wurden ein Arztzeugnis vom 10. Oktober 2016 von Dr. F.________, Bern, ein (unvollständiger) Austrittsbericht der Universitätsklinik für Allgemeine Innere Medizin des Inselspitals Bern vom 18. März 2016 und ein Blutdruckpass eingereicht. Mit Verfügung vom 14. Oktober 2016 wies das Regionalgericht das Gesuch um Absetzung der Gesuchs- und Hauptverhandlung einstweilen ab und wies den Beschwerdeführer darauf hin, dass es ihm unbenommen sei, sich zur Überwachung seines Gesundheitszustands durch eine medizinische Fachperson an die Verhandlung begleiten zu lassen.