3. Soweit relevant ist in sachverhaltsmässiger Hinsicht Folgendes festzuhalten: Mit Eingabe vom 13. Oktober 2016 beantragte der Beschwerdeführer die Absetzung der Gesuchs- und Hauptverhandlung vom 19. und 20. Oktober 2016 sowie evtl. die Sistierung des Verfahrens, da er ohne ernstes Risiko für seine Gesundheit nicht in der Lage sei, an einer Verhandlung teilzunehmen. Als Belege hierfür wurden ein Arztzeugnis vom 10. Oktober 2016 von Dr. F.________, Bern, ein (unvollständiger) Austrittsbericht der Universitätsklinik für Allgemeine Innere Medizin des Inselspitals Bern vom 18. März 2016 und ein Blutdruckpass eingereicht.