Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern sistierte das Beschwerdeverfahren mit Blick auf das in der Beschwerde in Aussicht gestellte ärztliche Zeugnis. Nach Eingang des provisorischen Austrittsberichts des Regionalspitals Emmental AG (nachfolgend: Regionalspital Emmental) vom 20. Oktober 2016 lud die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Verfahrensbeteiligten am 6. Dezember 2016 zur Stellungnahme ein. Am Folgetag verzichtet die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Stellungnahme. Das Regionalgericht schloss in seiner Eingabe vom 12. Dezember 2016 auf Abweisung der Beschwerde.