Die Aussagen der Beschwerdeführerin 1 würden nicht durch Indizien gestützt. Die Staatsanwaltschaft begründe jeweils nachvollziehbar, weshalb ein Indiz weder für sich alleine noch in einer Gesamtwürdigung die Vorwürfe nachzuweisen vermöge. F.________ habe bei ihrer Einvernahme selber angegeben, bei den Hinweisen handle es sich nicht um Beweise, sondern Puzzlestücke, die ein Bild ergäben. Diese Hinweise könnten aber auch auf die Beziehung der Beschwerdeführerinnen zu ihrem Vater sowie auf die Scheidung der Eltern zurückgeführt werden.