Nur so seien die Behauptungen des Beschuldigten zu entkräften, wonach für die Verhaltensauffälligkeiten andere Ereignisse – Ehescheidung, Pubertät, Tod des Grossvaters – ursächlich seien. Für eine Gutachterin dürfte es anhand der Symptome – beispielsweise des Männerhasses – ein Leichtes sein, Aussagen zu den Arten der Traumata zu machen und die Erklärungen des Beschuldigten zu entkräften. Ein Blick auf die Zeitachse genüge, um die Erklärungsversuche für die Verhaltensauffälligkeiten zu entkräften: Die Beschwerdeführerinnen hätten sich lange Zeit vor den vorgebrachten Ereignissen in Behandlung befunden.