4 der Hand: Die Staatsanwaltschaft scheue eine umfangreiche Untersuchung, und der Beschuldigte befürchte, dass die Wahrheit ans Licht komme. Eine umfassende Begutachtung mit Einbezug der Indizienbeweismittel und einer Befragung der involvierten Fachpersonen sei die einzige Möglichkeit, die Wahrheit zu finden. Nur so seien die Behauptungen des Beschuldigten zu entkräften, wonach für die Verhaltensauffälligkeiten andere Ereignisse – Ehescheidung, Pubertät, Tod des Grossvaters – ursächlich seien.