Sie äussere sich nicht darüber, was vor und nach der Beobachtung geschehen sein könnte. Zudem habe sie sich erst an die Vorfälle erinnert, nachdem sie von ihrer Mutter auf den sexuellen Missbrauch angesprochen worden sei. Vorher habe sie auch bereits Therapien besucht. Scheinbar sei das Verhältnis von F.________ und ihren Töchtern zum Beschuldigten schon angespannt gewesen. Die Aussagen der Beschwerdeführerin 1 könnten durch Fremdsuggestion beeinflusst worden sein.