Die Beschwerdeführerin 1 gab an, sie könne sich an zwei Vorfälle erinnern, bei welchen sich ihr Vater selber befriedigt habe. Beim ersten Vorfall sei sie als kleines Kind in der Nacht zum Schlafzimmer ihrer Eltern gegangen. Ihr Vater sei nackt auf dem Bett gelegen und habe ihren kleinen Bruder im Arm gehalten. Der zweite Vorfall sei kurz darauf geschehen. Sie sei rund sieben Jahre alt gewesen. Es sei Nacht gewesen, sie sei in ihrem Bett gelegen und habe sich schlafend gestellt. Im anderen Bett sei entweder ihre Schwester oder ihr Bruder gelegen. Ihr Vater habe zwischen den Betten onaniert und auf sie sowie das andere Geschwister ejakuliert.