Nach Durchführung der Gerichtstandsverfahrens übernahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), das Verfahren. Am 19. Juli 2016 hiess das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft gut (Dauer: bis 17. Oktober 2016). Das am 14. September 2016 gestellte Haftentlassungsgesuch wies es am 23. September 2016 ab. Am 11. Oktober 2016 beantragte die Staatsanwaltschaft erneut eine Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere zwei Monate, d.h. bis 17. Dezember 2016.