1. Die Staatsanwaltschaft Solothurn eröffnete gegen A.________ ein Strafverfahren wegen versuchter Erpressung sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20). Mit Entscheid vom 18. Mai 2016 hiess das Haftgericht des Kantons Solothurn die von der Staatsanwaltschaft beantragte Untersuchungshaft bis am 17. Juli 2016 gut. Nach Durchführung der Gerichtstandsverfahrens übernahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), das Verfahren.