Dem Gutachten lässt sich zumindest entnehmen, dass sie die Geschichte mit dem jahrelangen sexuellen Missbrauch durch ihren Vater mittlerweile zurückgenommen hat und diese Vorwürfe als krankheitsbedingt ansieht (siehe vorne, Gutachten, S. 16 und 31 f.). Wie es sich mit den Vorwürfen gegenüber ihrem Bruder verhält, lässt sich dem Gutachten nicht entnehmen. Bezüglich die den Beschwerdeführer betreffenden vier Vorfälle im Zeitraum November 2012 bis Ende Januar 2014 in Q.________ scheint sie etwas zurückgekrebst zu sein, da sie das heute vielleicht nicht so streng sehen würde mit der Vergewaltigung (vorne, Gutachten, S. 23, letzter Satz).