Missbrauchsvorwürfen gegenüber ihrem Vater etc. Der Beschwerdeführer bringt vor, in den Akten bestünden Hinweise, dass die Privatklägerin gegenüber ihrer behandelnden Psychotherapeutin, Frau R.________, die im vorliegenden Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe zurückgenommen habe. Ein diesbezüglicher Beweisantrag auf Einholung eines Berichts bei Frau R.________ steht gegenwärtig noch aus, nachdem ein erster Antrag am 7. Juli 2016 vorläufig abgewiesen wurde, mit der Begründung, vorerst das Gutachten über die Privatklägerin abzuwarten.