Betreffend den Entschluss zur Aussage und die Unterstützung im Frauenhaus findet sich sodann weiter hinten im Gutachten die folgende Passage: «Die Aussagen habe sie gemacht, da A.________ sie wiederholt belästigt und unter Druck gesetzt habe mit der Aufenthaltsbewilligung, damit er nicht ausgeschafft werde. Sie habe Ruhe vor A.________ haben wollen. Sie habe die Aussagen auch gemacht, um der anderen Frau [I.________] zu helfen, ‹aus Frauensolidarität›. Weil man ihr im Frauenhaus (Biel) gesagt habe, dass die Aussage der Frau dann mehr Gewicht habe, so habe sie es zumindest wahrgenommen. Es sei ja auch so gewesen ihr gegenüber.