Zu den Tatvorwürfen gegenüber dem Beschwerdeführer machte sie u.a. folgende Angaben: «Heute würde sie das vielleicht nicht so streng sehen mit der Vergewaltigung. [...] Nach der Pause bemerkte Frau F.________, sie habe über ihre Aussagen nachgedacht. Sie sei damals schon eine hübschere Frau gewesen. Sinngemäss gab sie an, sie schätze die Effekte der Vorfälle mit A.________ jetzt vielleicht weniger stark ein ‹aus Mangel an Selbstbewusstsein›. Damals sei es ihr nicht so gut gegangen.» (ad Vorfälle im Zeitraum November 2012 bis Ende Januar 2014 in Q.________, Gutachten, S. 23, unten letzter Satz sowie Folgeseite). Zur Frage des Widerstandes gegen die unerwünschten sexuellen Avancen des Be-