Bei den Angaben der Privatklägerin zu ihrer Familienanamnese und ihren familiären Beziehungen lässt sich folgende Passage finden: «Die Explorandin habe ihren Vater früher (von 1997 bis August 2015) des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Ihre Anschuldigungen seien jedoch unwahr und krankheitsbedingt gewesen. Dessen sei sie sich im Verlauf der letzten stationären Aufnahme in die H.________ (Klinik) bewusst geworden.» (Gutachten, S. 16).