Ich wollte es dann auch selber.» (pag. 1488, Z. 15– 19). Die im Verfahren verbliebene Privatklägerin und (Haupt-)Opfer, F.________, blickt auf eine längere psychiatrische Krankheitsgeschichte zurück, in deren Verlauf immer wieder stationäre Klinikaufenthalte notwendig waren. Im Rahmen der Begutachtung erwies sich die Rekonstruktion ihrer Krankheitsgeschichte als «ausserordentlich komplex» und erfolgte weitestgehend aktengestützt (Gutachten vom 2. September 2016 [nachfolgend: Gutachten], Vorakten, Band VI, Fasz. Gutachten IRM, S. 33 f., S. 21 unten). Bei Ziff. 1.2 des Gutachtens (S. 8 ff.) unter dem Titel «Ärztliche Berichte/Berichte zu Klinikeinweisungen» finden sich 15 dokumentierte