5 eingestellt worden sei. Sie wisse auch nicht warum (Vorakten, pag. 1487, Z. 16 f.). Heute sei sie der Meinung, dass es gegen ihren Willen gewesen sei (ibd., Z. 37). Auf Frage, warum sie sich als Privatklägerin aus dem Verfahren gegen den Beschwerdeführer zurückgezogen habe, führte sie aus: «Für mich war es abgeschlossen. Ich wollte nicht mehr darin herumwühlen. Ich dachte, es nütze mir nichts, wenn er angeklagt werde, ich es aber innerlich noch nicht verarbeitet habe. Angezeigt habe ich ihn, weil Leute, die davon wussten, mir gesagt haben, ich solle ihn anzeigen. Ich wollte es dann auch selber.» (pag.