Am 10. Dezember 2011 wurde sie aufgrund eines fürsorgerischen Freiheitsentzugs in die Psychiatrische Klinik in N.________ eingewiesen. Nach Abklärung ihrer Einvernahmefähigkeit nahm sie im Januar 2012 die gegen die acht Männer erhobenen Vorwürfe zurück. Es sei zwischen ihr und den dort anwesenden Männern nicht zu Geschlechtsverkehr gekommen. Was eine Vergewaltigung sei, habe sie bei der Befragung in K.________ nicht gewusst. Die Angaben des einen Beschuldigten, wonach sie sich selber ausgezogen und dann auch selber wieder angezogen habe, würden zutreffen.