Ein vollumfänglicher Freispruch erscheine mittlerweile als sehr wahrscheinlich. Es könne unter den gegebenen Umständen keineswegs an der bis anhin gestellten Prognose einer Strafe im Bereich von vier Jahren festgehalten werden. Ebenso wenig könne mit einer Massnahme gerechnet werden. Aufgrund des Umstandes, dass die Fortsetzungsverhandlung erst Ende Januar 2017 stattfinde, habe sich die Problematik der Überhaft weiter verschärft.