__ einen Bericht zu Handen der KESB Biel erstellt, dem entnommen werden könne, dass die Privatklägerin F.________ gegenüber ihrer behandelnden Psychotherapeutin die im vorliegenden Strafverfahren erhobenen Vorwürfe gegen den Beschuldigten zurückgenommen habe. Drittens habe infolge lang andauernder Arbeitsunfähigkeit der bisherigen Verfahrensleiterin die auf den 25. und 26. Oktober 2016 angesetzte Fortsetzungsverhandlung abgesagt werden müssen. Der Fortsetzungstermin sei nun auf den 25./26. Januar 2017 festgelegt worden.