Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. November 2016 Beschwerde. Er stellte die folgenden Rechtsbegehren (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen): 1. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland, Herrn Gerichtspräsident G.________, vom 26. Oktober 2016, sei aufzuheben und der Beschuldigte/Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Sicherheitshaft, bzw. vorzeitigem Massnahmenvollzug, zu entlassen. 2. Die amtliche Verteidigung sei auf das vorliegende Verfahren auszudehnen.