Die nach Eingang des Gutachtens vom 2. September 2016 im Oktober 2016 geplante Fortsetzungsverhandlung konnte aufgrund gesundheitlicher Probleme der damals zuständigen Gerichtspräsidentin nicht angesetzt werden. Nach Zustimmung der Parteien übernahm am 6. Oktober 2016 ein anderer Gerichtspräsident des betroffenen Regionalgerichts das Verfahren. 1.2 Am 10. Oktober 2016 stellte der Beschuldigte bei der Verfahrensleitung des Regionalgerichts den Antrag, er sei mit sofortiger Wirkung aus dem vorzeitigen Massnahmenvollzug zu entlassen.