Er beantragt, die Verfügung BM 16 38425 vom 10. August 2016, 17.35 Uhr (verurkundet am 17. Oktober 2016) sei für nichtig zu erklären, evtl. sei die Verfügung aufzuheben. 1.4 Mit Eingabe vom 10. November 2016 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er zuhanden der Staatsanwaltschaft zusätzlich ein «Gesuch um Aus-den-Akten- Weisen» eingereicht habe und mit der Behandlung desselben – in Absprache mit der Staatsanwaltschaft – bis zum Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens zugewartet werde.