1. 1.1 Gegen A.________, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), ist bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit hängig. Anlässlich einer Polizeikontrolle am 10. August 2016 verweigerte der Beschwerdeführer die Durchführung eines MAHSAN Drogenschnelltestes.