Anordnung Blutprobe; Rechtsschutzinteresse Entspricht der Strafbefehl nicht den Vorstellungen der betroffenen Person bzw. folgt die Staatsanwaltschaft nicht den gestellten Anträgen oder unterblieb die Prüfung derselben, steht dieser der Rechtsbehelf der Einsprache offen. Auf Einsprache hin werden die gestellten Anträge einer Beurteilung zugeführt, womit es an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse fehlt (E. 3.1).