12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Oktober 2016 wird insoweit aufgehoben, als das Verfahren wegen Körperverletzung, evtl. fahrlässige Körperverletzung nicht an die Hand genommen wurde.