Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft ist insoweit aufzuheben, als das Verfahren wegen Körperverletzung, evtl. fahrlässiger Körperverletzung nicht an die Hand genommen wurde. Die Staatsanwaltschaft ist anzuweisen, gegen die Angezeigten eine Untersuchung wegen schwerer Körperverletzung, evtl. fahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie qualifizierter einfacher Körperverletzung zu eröffnen und die weiter notwendigen Abklärungen zu tätigen.