11 walt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen anderen am Vermögen schädigt. Der Tatbestand der Erpressung setzt mithin ein vermögensschädigendes Verhalten voraus. Ein solches ist bei der Aussage von med. pract. A.________ «wenn sie sich nicht untersuchen lassen, werde ich ihnen nicht helfen» nicht ersichtlich. 8.5 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen.